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LSG Bayern, 24.11.2008 - L 8 B 933/08 SO ER |
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Verfahrensgang
- SG Landshut, 02.10.2008 - S 10 SO 79/08
- LSG Bayern, 24.11.2008 - L 8 B 933/08 SO ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2008 - L 8 B 933/08
Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so verlangt der Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz eine Eilentscheidung entweder mittels einer abschließenden (und nicht nur summarischen) Prüfung der Hauptsache oder in einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az. 1 BvR 569/05).Der Schutz der Grundrechte der Antragstellerin und insbesondere die Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verlangen dann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes besondere Anforderungen, wenn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 Juris Rn. 23;… BVerfG, NVwZ 2004, S. 95, 96, Beschluss vom 06.02.2007, Az.: 1 BvR 3101/06).
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2008 - L 8 B 933/08
Der Schutz der Grundrechte der Antragstellerin und insbesondere die Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verlangen dann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes besondere Anforderungen, wenn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (…BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 Juris Rn. 23; BVerfG, NVwZ 2004, S. 95, 96, Beschluss vom 06.02.2007, Az.: 1 BvR 3101/06). - BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG …
Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2008 - L 8 B 933/08
Der Schutz der Grundrechte der Antragstellerin und insbesondere die Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verlangen dann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes besondere Anforderungen, wenn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (…BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 Juris Rn. 23;… BVerfG, NVwZ 2004, S. 95, 96, Beschluss vom 06.02.2007, Az.: 1 BvR 3101/06).